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Der Lohn der Arbeitnehmer bestimmt sich meist aus dem Tariflohn, der im Rahmen von Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für einzelne Branchen festgelegt wird. Viele Unternehmen leisten darüber hinaus gehende Zusatzleistungen. Insbesondere Angestellte in höheren Positionen handeln ihr Gehalt meist direkt mit dem Arbeitsgeber aus und unterliegen damit nicht dem geltenden Tarifvertrag (sog. „AT-Angestellte“). Für die Lohnabrechnung stehen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung, um die Höhe der Abzüge vom Bruttolohn zu errechnen. Den größten Teil macht dabei die Lohnsteuer aus, welche vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ebenso wie eine eventuelle Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Die Sozialversicherungsbeiträge, welche jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse fließen ebenfalls direkt vom Arbeitgeber zu den Empfängern. In der Regel ist die Lohnabrechnung auch zuständig für die Erfassung von Urlaubs- und Fehlzeiten und die Verwaltung der Zeiterfassung zur Kontrolle der Anwesenheit gemäß den betrieblichen Vorgaben.
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