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Existenzgründung

 
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Die Existenzgründung bezeichnet gemeinhin den Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit, kann jedoch auch als Gründung einer privaten Existenz durch Heirat, Familiengründung oder Erwerb eines Eigenheims verstanden werden.
Bei der Existenzgründung zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt nötig. Neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung ist zusätzlich für bestimmte Unternehmenszwecke ein Eignungsnachweis als Genehmigung erforderlich; dies betrifft beispielsweise festgelegte Arten von Handwerksbetrieben, die nur mit entsprechender fachlicher Ausbildung geführt werden dürfen, Gastronomiebetriebe, Sicherheitsunternehmen, Taxi-Betriebe, und andere Geschäftszweige. Mit der Gewerbeanmeldung wird der beabsichtigte Gewerbebetrieb rechtskräftig. Für bestimmte Rechtsformen des Unternehmens sind darüber hinaus weitere Bedingungen zu erfüllen, wie die Erstellung und notarielle Beglaubigung eines Gesellschaftervertrages bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die Eintragung in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht.
Die Daten der Gewerbeanmeldung werden sowohl an das Finanzamt für die steuerliche Registrierung als auch an die IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. die HWK (Handwerkskammer) und an die für die Branche zuständige Berufsgenossenschaft weitergemeldet.
Zur Unterstützung von Existenzgründungen werden unterschiedliche Arten der Förderung angeboten: die Berater der Arbeitsagentur helfen bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit weiter und entscheiden über die Gewährung von Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründungszuschuß (sog. „Ich-AG“), während vom Bund und den Ländern über die staatlichen und landeseigenen Banken Bürgschaften, Eigen- und Fremdkapital (Beteiligungen, Mezzanine- und Venture Capital) und Zuschüsse nach bestimmten Kriterien angeboten werden.
Für Existenzgründer gibt es zahlreiche Anlaufstellen, in denen sie Beratung für ihr Geschäftsvorhaben erhalten können. Neben den Arbeitsagenturen, den IHK und HWK, den Banken und Genossenschaften sind vor allem Steuerberater und Rechtsanwälte bereits vor der eigentlichen Gründungsphase wichtige Ansprechpartner, die nicht nur in Fragen der Rechtsformwahl, sondern auch bei der strategischen und operativen Konzeption weiterhelfen.
 
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