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Unterschieden wird zwischen den direkten Steuern, die sich auf die Erträge von natürlichen und juristischen Personen (juristische Personen sind vornehmlich Kapitalgesellschaften, also GmbH, AG u. ä.) beziehen, und den indirekten Steuern, die auf bestimmte Güter oder Leistungen erhoben werden. Die bekannteste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, welche der Endverbraucher in voller Höhe entrichtet. Für Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind (und somit verpflichtet sind, im Inland die Mehrwertsteuer weiterzuberechnen), stellt sie nur einen Durchlaufposten dar. Die an vorgelagerte Wertschöpfungsstufen, d. h. Lieferanten von Rohstoffen, Halbfertigwaren, Handelswaren oder Dienstleistungen, entrichtete Umsatzsteuer wird von der weiterberechneten Mehrwertsteuer abgezogen, so dass das Unternehmen nur die Steuer für die eigene Wertschöpfung an den Fiskus abführt. Diese stellt die Differenz zwischen den Kosten für die Leistungserstellung und dem Verkaufspreis dar, oder kurz gesagt eben gerade den Mehrwert, der durch die Verarbeitung oder Nutzbarmachung entstanden ist. Der Bund erhält neben der Lohn- und Einkommenssteuer, die er sich nach Abzug von 15 Prozent an die Gemeinden mit den Ländern teilen muß, den Großteil der Verbrauchssteuern, insbesondere die Tabak- und die Mineralölsteuer. Als weitere Gemeinschaftssteuer wird die Körperschaftssteuer zwischen Bund und Ländern geteilt. Die Länder erheben zudem die Kraftfahrzeugsteuer und beispielsweise die Biersteuer. Den Gemeinden stehen die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sowie einige kleinere Steuern (Hunde, Jagd, etc.) zu. Auf der Ausgabenseite sind die Gemeinden für die lokale Infrastruktur, also Energie- und Wasserversorgung, Müllabfuhr, Vereins- und Gemeindeleben, usw. zuständig, während die Länder für Bildung (Schulen und Hochschulen), Polizei, Kultur, Bauförderung u.a.m. verantwortlich zeichnen. Dem Bund stehen neben der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben (Verteidigung, auswärtige Beziehungen) die Steuern vor allem für die soziale Absicherung, die Verkehrsinfrastruktur und Forschungsprojekte zur Verfügung. Die Diskussionen um Vereinfachungen im Steuerwesen werden auch zukünftig weitergehen, jedoch besteht für viele Beteiligte Grund genug, die bestehende, schwer durchschaubare Steuerpolitik beizubehalten. Die Frage der Steuergerechtigkeit kann auch durch eine radikale Reform nicht hinreichend beantwortet werden.
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