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Die Absicherung des Kredites kann durch Vermögenswerte erfolgen, beispielsweise Gebäude oder Maschinen. Während Grundstücke mit einer Hypothek belastet werden, erhält bei Sachanlagen der Kreditgeber meist die Eigentumsrechte, um mögliche Zahlungsausfälle decken zu können. Durch eine Bürgschaft kann die Bank bei ausbleibender Ratenzahlung einen Dritten in die Zahlungspflicht nehmen, der im Vertrauen auf den Kreditnehmer für dessen Zahlungsfähigkeit während der Kreditlaufzeit bürgt und daher als Ersatz bei Ausfall einsteht. Im Falle von staatlichen Förderprogrammen für Unternehmenserweiterung und Existenzgründung wird häufig ein Teil der Bürgschaft von staatlicher Seite durch Förderbanken übernommen. Neben Krediten von Banken können Lieferanten durch die Verlängerung des Zahlungsziels Geld verleihen (Lieferantenkredit). Haushalte nutzen Kredite häufig zur Finanzierung größerer Anschaffungen (Ratenkredit) oder für den Erwerb eines Eigenheims. Unternehmen nutzen Kredite für die Fremdfinanzierung von Investitionen (Investitionskredit), von zeitweisen Liquiditätsengpässen (Kontokorrentkredit) und außerplanmäßigen Ausgaben. Auch Staaten können Kredite aufnehmen, die beispielsweise vom Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank oder anderen Staaten vergeben werden.
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