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Rechnungen dienen der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen und stellen eine Zahlungsaufforderung an den Rechnungsempfänger dar. Firmen müssen durch die Rechnungsstellung an die Kunden im Inland gemäß den Steuergesetzen Mehrwertsteuer berechnen, die an das zuständige Finanzamt unter Anrechnung der bereits gezahlten Mehrwertsteuer an Lieferanten (Vorsteuer) abgeführt wird. Eine Rechnung muss mindestens Namen und Anschrift des Rechnungsstellers und –empfängers, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die Steuernummer, das Ausstellungsdatum, eine Rechnungsnummer (fortlaufend und einmalig), Menge, Art und Preis der Waren und/oder Dienstleistungen sowie die ausgewiesene Steuer und den Rechnungsbetrag beinhalten.
Die Buchhaltung überwacht die pünktliche Zahlung der Rechnungen und fordert im Rahmen des Mahnwesens bei offenen Beträgen zur Begleichung auf.
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